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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physioworld-Fitnessworld GmbH (Stand: 01.02.2022)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Physioworld-Fitnessworld GmbH. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Physioworld-Fitnessworld GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Physioworld-Fitnessworld GmbH betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag* (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande und ist grundsätzlich bindend.

1.3. Datenweitergabe /-verarbeitung

Die Datenverarbeitung und -weitergabe erfolgt unter Einhaltung der DSGVO-Richtlinen.

1.4. Transponder

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder, der ihm Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Transponderübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios

1.5. Getränkeflat

Sollte die Zusatzvereinbarung Getränkeflat" auf dem Deckblatt oder seperat gebucht sein, so ist diese nur persönlich anzuwenden und nicht auf andere Personen übertragbar. Bei einem Verstoß behält sich die Physioworld-Fitnessworld GmbH vor, die Zusatzvereinbarung fristlos zu kündigen und Schadensersatz einzufordern

1.6. Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt zu den üblichen Zeiten. Die Zeiten für den Winterdienst sind in der Regel nicht vor 6:00 und nicht nach 22:00 Uhr. Eine Haftung außerhalb dieser Zeiten ist ausgeschlossen.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jewelligen Offnungszeiten zu nutzen. Änderung der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar sind.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich elwas anderes vereinbart wurde

2.3. Zutritt nur mit Transponder

Durch den Transponder erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.

2.4. Hausordnung

Die Physioworld-Fitnessworld GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.5. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechligt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Transponder

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung des Transponders / Ersatz-Transponder

Für die Ausstellung des Transponders bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für den Transponder fällig. Der alte Transponder verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Transponder ihre Gültigkeit.

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Aufwandspauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.

3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten

• 3.4.1. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Physioworld-Fitnessworld GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

• 3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung etc., der Physioworld-Fitnessworld GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Transponders / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei der Physioworld-Fitnessworld GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass der Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Physioworld-Fitnessworld GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Physioworld-Fitnessworld GmbH gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Physioworld-Fitnessworld GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen und unter das AntiDopG fallen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

• 4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

• 4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. Monatsfünfzehnten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Physioworld-Fitnessworld GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen. Die Physioworld-Fitnessworld GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Transponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Physioworld-Fitnessworld GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

• 4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Physioworld-Fitnessworld GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

• 4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Physioworld-Fitnessworld GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

• 4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Physioworld-Fitnessworld GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtiger Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Physioworld-Fitnessworld GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit,aber maximal um 1 Jahr (Für Verträge ab 01.03.2022 maximal. 1 Monat), wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Physioworld-Fitnessworld GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

5.2. Stilllegung des Vertrages

• 5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stillegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stillegen.

• 5.2.2. Die beabsichtigte Stillegung ist die Physioworld-Fitnessworld GmbH mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stillegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben.

• 5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung bzw. das Ruhen ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum bzw der Ruhezeit fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der Physioworld-Fitnessworld GmbH nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stillegung bzw die Ruhezeit nicht berührt. Im Falle einer StiIllegung bzw. Ruhen des Vertrags verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung bzw. Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: ⁃ Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. ⁃ Im Falle einer Stillegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

• 5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Physioworld-Fitnessworld GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

• 5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stillegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des Namens und der Anschrift zu erklären bzw. anzuzeigen.

• 5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Physioworld-Fitnessworld GmbH GmbH, Flurstraße 17, 94234 Viechrach, per Fax (z. Zt. +49 (0) 09942/949644) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. info(at)physio-fitnessworld.de) zu versenden.

6. HAFTUNG DER Physioworld-Fitnessworld GmbH

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Physioworld-Fitnessworld GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Physloworld-Fitnessworld GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. D ie Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Physioworld-Fitnessworld GmbH.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Physioworld-Fitnessworld GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Physioworld-Fitnessworld GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Physioworld-Fitnessworld GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Physioworld-Fitnessworld GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Physioworld-Fitnessworld GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.