Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fitnessworld GmbH (Stand: 01.10.2024)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitnessworld GmbH. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Fitnessworld GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von der Fitnessworld GmbH betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande und ist grundsätzlich bindend.
Die Datenverarbeitung und -weitergabe erfolgt unter Einhaltung der DSGVO-Richtlinien.
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten.
Das Mitglied erwirbt im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder, der in das Eigentum des Mitglieds übergeht und ihm Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Transponderübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
Sollte die Zusatzvereinbarung „Getränkeflat“ auf dem Deckblatt oder seperat gebucht sein, so ist diese nur persönlich anzuwenden und nicht auf andere Personen übertragbar. Bei einem Verstoß behält sich die Fitnessworld GmbH vor, die Zusatzvereinbarung fristlos zu kündigen und Schadensersatz einzufordern.
Der Winterdienst erfolgt zu den üblichen Zeiten. Die Zeiten für den Winterdienst sind in der Regel nicht vor 6:00 Uhr und nicht nach 22:00 Uhr. Eine Haftung außerhalb dieser Zeiten ist ausgeschlossen.
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Offnungszeiten zu nutzen. Änderung der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Sofern diese Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar sind.
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Durch den Transponder erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
Die Fitnessworld GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leiste
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
Die Fitnessworld GmbH empfielt, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
Für die Ausstellung des Transponders bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für den Transponder fällig. Der alte Transponder verliert mit der Aktivierung des Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Aufwandspauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
• 3.4.1. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Fitnessworld GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
• 3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung etc., der Fitnessworld GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Die Mitgliedschaft bei der Fitnessworld GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass der Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Fitnessworld GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Fitnessworld GmbH gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Fitnessworld GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen und unter das AntiDopG fallen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Das unbefugte Betreten sowie die Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen, das heißt das Gewähren des Zugangs zu den Studios eines Nicht-Mitglieds durch ein Mitglied, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB geahndet werden. Dies kann auch zur sofortigen Kündigung Deiner Mitgliedschaft führen. Darüber hinaus wird eine Schadensersatzforderung sowohl gegenüber dem Mitglied, als auch dem Nicht-Mitglied in Höhe von jeweils EUR 150,00 unverzüglich in Rechnung gestellt. Bei wiederholtem Verstoß wird dies auch strafrechtlich verfolgt.
• 4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
• 4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. Monatsfünfzehnten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Fitnessworld GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen. Die Fitnessworld GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Transponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Fitnessworld GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
• 4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Fitnessworld GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
• 4.5.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Fitnessworld GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtiger Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Fitnessworld GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund.
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, aber maximal um 1 Jahr (Für Verträge ab 01.03.2022 maximal. 1 Monat), wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der Fitnessworld GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.
• 5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stillegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stillegen.
• 5.2.2. Die beabsichtigte Stillegung ist die Fitnessworld GmbH mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stillegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben.
• 5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung bzw. das Ruhen ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum bzw der Ruhezeit fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen in den Studios der Fitnessworld GmbH nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stillegung bzw die Ruhezeit nicht berührt. Im Falle einer StiIllegung bzw. Ruhen des Vertrags verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung bzw. Ruhezeit auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: ⁃ Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. ⁃ Im Falle einer Stillegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
• 5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Fitnessworld GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
• 5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stillegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe des Namens und der Anschrift zu erklären bzw. anzuzeigen.
• 5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die Fitnessworld GmbH GmbH, Flurstraße 17, 94234 Viechrach, per Fax (z. Zt. +49 (0) 09942/949644) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. info(at)physio-fitnessworld.de) zu versenden.
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.
Die Aufsichtspflicht der Minderjährigen obliegt den Erziehungsberechtigten. Das Personal übernimmt keine Verantwortung für die Beaufsichtigung der Kinder außerhalb der organisierten und beaufsichtigten Trainingszeiten oder Kursen.
Die Fitnessworld GmbH hat alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein sicheres Umfeld für Minderjährige zu schaffen. Dennoch sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, sicherzustellen, dass die Minderjährigen die Anweisungen des Personals und die Sicherheitsregeln des Fitnessstudios einhalten.
Für Verletzungen, Unfälle oder sonstige Schäden, die die Minderjährigen während des Aufenthalts im Fitnessstudio erleiden, übernehmen die Fitnessworld GmbH keine Haftung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Studios zurückzuführen sind.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Minderjährigen gesundheitlich in der Lage sind, am Training teilzunehmen. Im Zweifelsfall muss ein Arzt konsultiert werden. Die Fitnessworld GmbH übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die aufgrund von bestehenden gesundheitlichen Problemen oder unzureichender gesundheitlicher Vorsorge entstehen.
Es wird erwartet, dass die Minderjährigen sich respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Mitgliedern und dem Personal verhalten. Bei wiederholtem Fehlverhalten behält sich die Fitnessworld GmbH das Recht vor, die Minderjährigen vom Training oder vom Besuch des Fitnessstudios auszuschließen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fitnessworld GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Fitnessworld GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Fitnessworld GmbH.
Die Fitnessworld GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Die Fitnessworld GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Fitnessworld GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Fitnessworld GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Fitnessworld GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.